Datenschutzrichtlinie von Quickinim zur Verarbeitung und Sicherung personenbezogener Daten

  1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Richtlinie wird von Quickinim (im Folgenden als „Organisation“ bezeichnet) in Bezug auf die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten natürlicher Personen (Betroffene) gemäß den Artikeln 29 und 33 der Verfassung der Kirgisischen Republik (KR) und dem Gesetz Nr. 58 „Über personenbezogene Daten“ durchgeführt.

1.2. Die Richtlinie gilt für alle personenbezogenen Daten, die die Organisation im Rahmen ihrer Tätigkeiten erhält, einschließlich der Daten ihrer Kunden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit folgenden Rechtsvorschriften:

  • Arbeitsgesetzbuch der KR vom 4. August 2004, Nr. 106
  • Gesetz vom 14. April 2008, Nr. 58 „Über personenbezogene Daten“
  • Gesetz vom 14. Juli 2014, Nr. 136 „Über die biometrische Registrierung der Bürger der KR“
  • Beschluss der Regierung der KR vom 21. November 2017, Nr. 759 „Verfahren zur Einholung der Zustimmung des Betroffenen zur Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie zur Benachrichtigung über die Weitergabe an Dritte“
  • Sonstige Rechtsvorschriften der KR und behördliche Regelungen.

1.3. Ziel der Richtlinie ist es, Personen, die ihre personenbezogenen Daten bereitstellen, über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie über die Sicherheitsmaßnahmen der Organisation zu informieren.

1.4. Die Richtlinie schützt die Rechte und Freiheiten der Betroffenen bei der Verarbeitung ihrer Daten, ob automatisiert oder nicht, und legt die Verantwortung für Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen fest.

1.5. Durch die Nutzung der Dienstleistungen der Organisation oder ihrer Website (www.quickinim.com) erklärt der Nutzer sein Einverständnis mit dieser Richtlinie. Widerspruch führt zum Ausschluss von den Services.

1.6. Die Zustimmung zur Datenverarbeitung kann widerrufen werden, sofern gesetzliche Gründe nicht entgegenstehen.

1.7. Die Organisation behält sich das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern. Aktualisierungen werden auf der Website veröffentlicht.

1.8. Die Richtlinie gilt nur für Daten, die durch die Nutzung der Services der Organisation erhoben werden. Für Drittseiten übernimmt die Organisation keine Verantwortung.

1.9. Definitionen:

  • Personenbezogene Daten: Informationen, die eine natürliche Person direkt oder indirekt identifizieren.
  • Datenverantwortlicher: Staatliche oder private Stellen, die die Zwecke der Datenerhebung festlegen.
  • Datenverarbeiter: Von der Organisation beauftragte externe Stellen.
  • Löschung: Unwiderrufliche Vernichtung von Daten.
  1. Begriff und Zusammensetzung personenbezogener Daten

2.1. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

2.2. Die Organisation verarbeitet Daten von:

  • Mitarbeitern und Bewerbern
  • Kunden (einschließlich Kontaktdaten wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail)
  • Nutzern der Website quickinim.com
  • Personen, deren Daten öffentlich zugänglich sind oder gesetzlich erforderlich sind.
  1. Rechtsgrundlagen und Zwecke der Datenverarbeitung

3.1. Die Organisation verarbeitet Daten zur Erfüllung vertraglicher und gesetzlicher Pflichten, z. B.:

  • Vertragsabwicklung mit Kunden
  • Erfüllung behördlicher Anforderungen
  • Verbesserung der Dienstleistungen

3.2. Die Verarbeitung erfolgt nur bei:

  • Einwilligung des Betroffenen
  • Gesetzlicher Verpflichtung
  • Berechtigtem Interesse der Organisation

3.3. Sensible Daten (z. B. ethnische Herkunft, Religion) werden nicht verarbeitet.

  1. Grundsätze der Datenverarbeitung

4.1. Die Organisation handelt nach den Prinzipien der:

  • Rechtmäßigkeit
  • Zweckbindung
  • Datensparsamkeit
  • Sicherheit

4.2. Mitarbeiter mit Datenzugang müssen:

  • Die gesetzlichen Bestimmungen einhalten
  • Datenvertraulichkeit wahren
  • Verstöße melden
  1. Speicherdauer

5.1. Daten werden nur so lange gespeichert, wie es der Zweck erfordert oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

  1. Zugriffsberechtigte

6.1. Nur befugte Mitarbeiter und gesetzlich autorisierte Dritte (z. B. Behörden) erhalten Zugriff.

  1. Verfahren der Datenverarbeitung

7.1. Die Verarbeitung erfolgt automatisiert und manuell.

7.2. Betroffene haben das Recht auf:

  • Auskunft über ihre Daten
  • Berichtigung oder Löschung
  • Widerruf der Einwilligung
  1. Umsetzung des Schutzes personenbezogener Daten

8.1. Die Tätigkeit der Organisation zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Informationssystemen ist untrennbar mit dem Schutz der Vertraulichkeit der erhaltenen Informationen verbunden. Alle Mitarbeiter der Organisation sind verpflichtet, die Vertraulichkeit personenbezogener Daten sowie anderer von der Organisation festgelegter Informationen zu gewährleisten, sofern dies nicht dem geltenden Recht der KR widerspricht.

8.2. Die Sicherheit personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung in den Informationssystemen der Organisation wird durch ein Informationssicherheitssystem gewährleistet.
Der Schutz der verarbeiteten personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen eines einheitlichen, umfassenden Systems organisatorischer, technischer und rechtlicher Maßnahmen zum Schutz von Informationen, die Geschäftsgeheimnisse darstellen, unter Berücksichtigung der Anforderungen der Gesetzgebung über personenbezogene Daten und der entsprechenden Rechtsvorschriften.

8.3. Der Austausch personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung in Informationssystemen erfolgt über Kommunikationskanäle, die durch technische Sicherheitsmittel geschützt sind.

8.4. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in den Informationssystemen der Organisation wird Folgendes sichergestellt:

  • Durchführung von Maßnahmen zur Verhinderung unbefugten Zugriffs auf personenbezogene Daten und/oder deren Weitergabe an nicht berechtigte Personen;
  • rechtzeitige Erkennung unbefugten Zugriffs auf personenbezogene Daten;
  • Verhinderung von Beeinträchtigungen der technischen Mittel zur automatisierten Verarbeitung, die deren Funktionsfähigkeit stören könnten;
  • Möglichkeit der sofortigen Wiederherstellung von personenbezogenen Daten, die durch unbefugten Zugriff verändert oder zerstört wurden;
  • kontinuierliche Überwachung des Sicherheitsniveaus personenbezogener Daten;
  • Bestellung von verantwortlichen Personen für die Organisation der Verarbeitung und des Schutzes personenbezogener Daten;
  • Beschränkung des Personenkreises mit Zugriff auf personenbezogene Daten;
  • Information der Betroffenen über die gesetzlichen und internen Vorschriften der Organisation zur Verarbeitung und zum Schutz personenbezogener Daten;

Schulung der Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten, über die Anforderungen der Gesetzgebung der KR zu personenbezogenen Daten und interne Richtlinien zur Datenverarbeitung.

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